Fragen und Antworten zum Thema Tod und Bestattung
Die Fragen und Antworten wurden von der Redaktion von «blick in die kirche» zusammengestellt.
Bitte wählen Sie aus:
Wer entscheidet, wie ein verstorbener Angehöriger bestattet wird?
Welche Bestattungsarten gibt es?
Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?
Kann jemand, der Selbstmord begangen hat, kirchlich bestattet werden?
Gibt es eine ökumenische Bestattung?
Was ist eine Aussegnung?
Habe ich Gelegenheit, von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen?
Können totgeborene Babys bestattet werden?
Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?
Kann ich mich auch im Wald bestatten lassen?
Womit bepflanzt man ein Grab, und welches Grabmal wählt man aus?
Was kostet eine Beerdigung?
Muss bei einer Trauerfeier gesungen werden?
Welche kirchliche Trauerbegleitung kann ich erwarten?
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit auch respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten.
Die Erdbestattung ist hierzulande am weitesten verbreitet. Daneben gibt es die Feuerbestattung und anschließende Beisetzung der Asche in einer Urne.
Die kirchliche Bestattung ist im Grundsatz den Mitgliedern der Kirche vorbehalten.
Ja, ein Selbstmord ist kein Hinderungsgrund mehr für eine kirchliche Bestattung.
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. In Ausnahmefällen kann jedoch ein Amtsträger einer anderen Konfession in der Trauerfeier mitwirken. Dies muss mit dem zuständigen Pfarramt abgesprochen sein.
Nach der alten Tradition wurde von dem Verstorbenen im Haus Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des Verstorbenen im Wohnhaus noch immer. Fragen Sie in Ihrer Gemeinde um Rat, und äußern Sie Ihre Wünsche.
Immer mehr Friedhofsverwaltungen und Bestattungsunternehmen bieten Abschiedsräume an, in denen die Verstorbenen aufgebahrt werden. Dort können Angehörige ungestört bei ihren Verstorbenen sein und gegebenenfalls eine Totenwache halten.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist ein totgeborenes Kind unter 500 Gramm Gewicht eine Fehlgeburt. Eine Verordnung sieht vor, dass Kinder erst ab 500 Gramm Gewicht ordentlich bestattet werden können. Auf manchen Friedhöfen -
Das hängt von den örtlichen Friedhofsordnungen ab, ob Sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt.
Eine "naturnahe Art der Bestattung" soll der so genannte Friedwald ermöglichen. Die Asche des Verstorbenen wird dabei außerhalb normaler Friedhöfe an der Wurzel eines Baumes eingebracht.
Das ist eine Frage des persönlichen Geschmacks, der finanziellen Möglichkeiten und der jeweiligen Friedhofsordnung.
Neben den Kosten für Sarg, Grab, Kränze und eventuellen weiteren Leistungen eines Bestatters können noch Gebühren für die Nutzung der Friedhofskapelle, die Inanspruchnahme des Organisten sowie für das Läuten hinzukommen.
Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden.
Pfarrer melden sich nach einem Todesfall in der Regel telefonisch und besuchen die Hinterbliebenen zu Hause, um Zuwendung und Beileid zu signalisieren.